Formen Häuslicher Gewalt

Die Mittel, die Täter:innen nutzen, um Macht und Kontrolle auszuüben, können vielfältig sein. Neben körperlichem und sexuellem Missbrauch gibt es auch emotionalen und wirtschaftlichen Missbrauch.

Was ist Häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt oder kontrollierendes, dominierendes oder gewalttätiges Verhalten kann verschiedene Formen von Missbrauch annehmen. Allgemein können wir vier verschiedene Arten unterscheiden: emotionale, wirtschaftliche, körperliche, und sexuelle Gewalt.

Emotionale Gewalt
  • Kontrollieren, was die Person fühlt, indem das Selbstvertrauen untergraben wird: beschimpfen, beleidigen, kritisieren, demütigen, einschüchtern, überwachen, Kinder instrumentalisieren, etc.

  • Psychologischer Missbrauch; kontrollieren, was die Person denkt: das Opfer an der eigenen geistigen Gesundheit/Zurechnungsfähigkeit zweifeln lassen (gaslighting), der Person die Schuld für Probleme oder der ungesunden Beziehung geben, etc.

  • Stalking: Verhaltensmuster, dessen Ziel es ist, die Sicherheit einer Person oder ihrem sozialen Umfeld zu bedrohen, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen und/oder der Zielperson seelisches Leid zuzufügen.

  • Zwangskontrolle: systematische Unterdrückung und Terrorisierung einer Person durch Isolation, Kontrolle über jedes Detail im Leben der Person, Erzwingen von absolutem Gehorsam zu willkürlichen Regeln und Untergrabung der Autonomie und des Selbstwertgefühls durch Einschüchterung, Drohungen, Demütigungen, Love Bombing, etc.

Wirtschaftliche Gewalt
  • Den Zugang zur Arbeit oder zu finanziellen Ressourcen beeinträchtigen oder kontrollieren: Den Wecker für die Arbeit ausschalten, Autoschlüssel verstecken, zur Kündigung drängen, am Arbeitsplatz belästigen, etc.

  • Finanzieller Missbrauch und Ausbeutung finanzieller Ressourcen: große finanzielle Entscheidungen übernehmen, Geld ohne Absprache nehmen, keinen Beitrag zum Familieneinkommen leisten, Ausgaben kontrollieren, etc.

Körperliche Gewalt
  • Indirekt körperlich schädigendes Verhalten: gegen Wände oder Türen schlagen/treten, persönliches Eigentum zerstören, zur Einnahme von Nahrung/Substanzen zwingen, etc.

  • Körperliche Bedürfnisse vorenthalten: Schlaf oder Mahlzeiten unterbrechen, Nahrung verweigern, Hilfe bei Krankheit/Verletzung verweigern, in das Haus einsperren, aus dem Haus entsperren, etc.

  • Körperlich aggressives Verhalten: an den Haaren ziehen, beißen, kneifen, kratzen, ohrfeigen, schlagen, treten, würgen, etc.

Sexuelle Gewalt
  • Jede unerwünschte sexuelle Handlung gegen den Willen der Person wie beispielsweise:

    • der Person ein schlechtes Gewissen einreden, wenn Sex abgelehnt wird

    • die Personen zwingen, sich Pornos anzusehen

    • die Person gegen den Willen auf sexuelle Weise berühren

    • die Person gegen ihren Willen daran hindern, ein Kondom beim Sex zu benutzen (Stealthing)

    • sexuelle Inhalte gegen den Willen der Person aufzunehmen

    • unerwünschte grobe oder gewalttätige sexuelle Handlungen oder Rollenspiele

    • die Person zu unerwünschten sexuellen Handlungen nötigen und bedrängen

    • Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung

Häusliche Gewalt im Deutschen Recht

Im Strafgesetzbuch gibt es bisher noch kein Gesetz über häusliche Gewalt. Das Bundeskriminalamt erfasst jedoch die folgenden Straftaten als Fälle von häuslicher Gewalt (Partnerschaftsgewalt), wenn die Beteiligten in einer früheren oder gegenwärtigen Beziehung stehen:

  • Mord (§211 & §212)

  • Körperverletzung (§223)

  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§177 und §178)

  • Bedrohung (§241)

  • Nachstellung (Stalking) (§238)

  • Nötigung (§240)

  • Freiheitsberaubung (§239)

  • Zuhälterei (§180a)

  • Zwangsprostitution (§184f)

Die Nötigung stellt zwar emotionalen Missbrauch und Gewalt dar und wird im Ermittlungsverfahren auch dokumentiert, jedoch werden solche Fälle wegen geringerer Erfolgsaussichten in der Regel nicht gerichtlich verfolgt.

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